Aufgrund der stark angestiegenen Fallzahlen und der verschärften Situation an den Baselbieter Schulen hat der Regierungsrat mit Blick auf den Schulstart ab 3. Januar 2022 weitergehende Massnahmen in der Verordnung über die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie 2 (Covid-19 Vo BL 2) beschlossen.
Massnahmen zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs an den Volksschulen und den Musikschulen nach den Weihnachtsferien
Die öffentlichen Primar- und Sekundarschulen starten im Fernunterricht und kehren gestaffelt zurück in den Präsenzunterricht. Die Bedingung ist das Vorliegen eines negativen Testergebnisses aus dem Breiten Testen BL. Somit sind alle Schülerinnen und Schüler sowie Mitarbeitende verpflichtet, am Testtag der Schule am Breiten Testen teilzunehmen. Ausgenommen sind Personen, die innerhalb der letzten 3 Monate nachweislich genesen sind.
An den Musikschulen findet in der ersten Woche generell Fernunterricht statt. Der Präsenzunterricht startet in den Musikschulen ab dem 10. Januar 2022.
Obligatorische Teilnahme am Breiten Testen BL ab 3. Januar 2022
Ab 3. Januar 2022 sind alle Schülerinnen und Schüler und alle Mitarbeitenden der öffentlichen
Schulen, welche direkten Kontakt zu den Schülerinnen und Schüler haben, verpflichtet, sich einmal wöchentlich im Rahmen des Breiten Testens BL auf Covid-19 testen zu lassen.
1. Testung am 8. Januar 2022
Detaillierte Informationen über den Ablauf der ersten Testung am Freitag, 8. Januar erhalten die Schülerinnen und Schüler im Verlauf der ersten Fernunterrichtswoche durch die Klassenlehrperson mitgeteilt. Am selben Tag werden auch die Zeugnisse und Zwischenberichte ausgehändigt.
Neues Schutzkonzept ab 3. Januar 2022
Ab 3. Januar gilt zudem erneut ein angepasstes kantonales Schutzkonzept. Die Details entnehmen Sie dem Download. Die Änderungen zur vorgängigen Version wurden gelb hinterlegt.