Der Bundesrat hat am 30. März 2022 beschlossen, die besondere Lage per 1. April 2022 und damit alle aktuell noch bestehenden Massnahmen aufzuheben. Die Isolationspflicht für infizierte Personen ist damit gefallen. Es erfolgt die Rückkehr in die normale Lage, und die Hauptverantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung liegt nun wieder bei den Kantonen. Bund und Kantone planen eine Übergangsphase bis zum Frühling 2023, in der eine erhöhte Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit notwendig bleiben. Die Corona-Pandemie wird die Schulen somit trotz der Aufhebung der besonderen Lage durch den Bundesrat weiterhin begleiten.
Bitte beachten Sie, dass Schülerinnen und Schüler mit Symptomen weiterhin zuhause bleiben und sich testen lassen sollten. Es gilt Gleiches, wie für andere Krankheiten auch – solange Symptome bestehen, sollen Kranke zuhause bleiben.